Nach fast 3 Jahrzehnten Arbeit in der baupraktischen Denkmalpflege und der Realisierung vieler namenhafter Baudenkmale in der Schweiz stellt die Holzmanufaktur ihr Wissen und ihre Erfahrungen auch für Planungen zur Verfügung.
In der sogenannten 2. Gründerzeit wurde mit einer in diesem Maße bis dahin nicht gekannten Energie das Baudenkmal als Geschichtsdenkmal zerstört.
Ausstattungen wie Fenster, Türen und Fußböden, aber auch Putzflächen mit Malereien und wertvollen Fassungen wurden entfernt und durch zeitgemäße Ausführungen ersetzt.
Zur Abwendung des drohenden Totalverlustes historischer Ausstattungen als authentische Zeugnisse vergangener Epochen trafen sich Vertreter der europäischen Denkmalpflege 1964 in Venedig und formulierten in der sogenannten „Charta 64 von Venedig“ eine Neufassung der Grundsätze in der Denkmalpflege.
Diese Grundsätze sind:
Ausdrücklich gefordert wurde der Erhalt historischer Ausstattungen. Mit dem Abklingen der Bautätigkeit in den 70er Jahren und der Rückbesinnung auf die Werte vergangener Epochen wurde mit dem europaweit ausgerufenen „Jahr der Denkmalpflege“ 1975 eine Zeit eingeläutet, in der bau- und kunstgeschichtliche Werte und das noch vorhandene kulturelle Erbe angemessen berücksichtigt werden konnten.
Neuanfertigungen und Rekonstruktionen sind bei nahezu allen Sanierungen und Restaurierungen in unterschiedlichem Umfange notwendig und opportun.
Die Detailgestaltung hängt immer sehr stark vom denkmalpflegerischen Gesamtkonzept ab. Hier sind sehr moderne spannungsreiche Ausführungen im Detail ebenso vorstellbar, wie nahezu material- und konstruktionsgleiche Nachfertigungen.